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Compliance:

 Teilbereich EU Verordnung 2580-2001 / 881-2002

Die Antiterrorverordnung der EU verpflichtet alle Unternehmen keinen Personen oder Unternehmen, die auf offiziellen Sperrlisten verzeichnet sind, wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.

Die Überprüfung der Kunden- Lieferanten- und Mitarbeiterstammdaten ist lt. Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen, mit aktuellen Sperrlisten durchzuführen und zu protokollieren.

In der Praxis bedeutet dies, das jeder geschäftliche Kontakt auf die Übereinstimmung mit einem Eintrag in den Sperrlisten(momentan 8 Listen) zu prüfen ist. Bei einer Anzahl von über 20.000 Einträgen (mit allen Aliasnamen über 70.000 Einträge) in den Sperrlisten, ist das eine manuell nicht zu bewältigende Sysyphus-Arbeit.

 

 

 

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Hinweis zur US- amerikanischen Rechtsgrundlage: 

 

 

Die EU-Verordnung 2580-2001 erfüllen Unternehmen,die gegen die EU-Sperrlisten prüfen.

Auf Grund des extraterritorialen Rechtsanspruchs der Vereinigten Staaten von Amerika sind für diese jedoch nicht die EU-Sperrlisten, sondern die Sperrlisten der USA massgeblich.

Daraus resultierend werden Unternehmen, die zwar gegen die EU-Sperrlisten, nicht aber gegen die USA Sperrlisten prüfen, nach US amerikanischen Recht sanktioniert.

Mit easy:dox security gold sind Sie auf der sicheren Seite, denn security gold prüft immer gegen alle offiziellen Listen.

Ein entsprechendes Urteil dazu finden sie hier  siehe insbesondere Seite 16, US-Exportkontrolle.